Klasse B: Personenkraftwagen
Klasse B: Personenkraftwagen – Kfz bis 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre
oder Führerschein mit 17 Jahre (siehe unten)*
*jeder kann sich ab 16-einhalb Jahren in unserer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
· Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgend jemand « spontan als Begleitperson mitfahren.
· Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
· Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
· Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschenden Mittel: drogenfrei fahren!
· Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
· Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss, ist nirgends vorgeschrieben. Sie darf also durchaus auch auf der Rückbank Platz nehmen.
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.





