ADR Fortbildung
Gefahrgutfahrerausbildung ADR Fortbildungskurs


Ziel:
Jeweils nach fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen IHK in seiner ADR Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner ADR Bescheinigung eine Auffrischungsschulung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat.
Theorie
Inhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug – und Beförderungsarten, Umschließung und Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafel
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- IHK Prüfung 30min
Praxis
Inhalte:
- Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung
- Brandbekämpfung, Bedienung von Feuerlöschgeräten
- Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen empfohlenen Maßnahmen
- Sicheres Verladen von Gütern, Ladungssicherung
Teilnehmerkreis
Personen die ihre ADR Bescheinigung verlängern müssen
Dauer
1,5 tägiger Lehrgang, 12 Unterrichtseinheiten
Teilnahmevoraussetzung
Vorbesitz der ADR Bescheinigung Basiskurs bzw. Basiskurs und Aufbaukurs Tank
Abschluss
ADR Bescheinigung mit neuer Gültigkeit





